Schulpflegschaft

Im aktuellen Schulgesetz findet man im Teil über die Schulverfassung folgenden Satz:
"Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule."

Im höchsten Entscheidungsgremium, der Schulkonferenz, beraten und beschließen die Vertreter aller drei Gruppen über die Grundlagen des schulischen Lebens.

Die Eltern jeder Klasse wählen eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n. Diese wählen wiederum eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n und Vertreter für die Schulkonferenz.

Seit dem Schuljahr 2019/20 ist Frau Piske Schulpflegschaftsvorsitzende. Ihre Stellvertreterin ist Frau Paust. Sie und die anderen Elternvertreter arbeiten an unserer Schule eng mit der Schulleitung und den Sozialpädagogen zusammen.

 

Auch werden immer Eltern für die Freizeitbetreuung oder die Cafeteria gesucht, gerne sind wir behilflich bei Fragen dazu.

 

Zu den Wahlen der unterschiedlichen Schulmitwirkungsgremien zu Beginn des Schuljahres 2020/21 können hier die Informationen zur Schulmitwirkung von Eltern des Ministeriums für Schule und Bildung NRW eingesehen werden.

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