Inklusion

Schulgesetz §2(5) „Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusiver Bildung)….“.

Dem Auftrag zur Gestaltung einer inklusiven Bildungslandschaft sind umfassende Anforderungen an das allgemeine Schulsystem gestellt worden. Wir als Schule  des Gemeinsamen Lernens wollten uns diesem Auftrag stellen und haben uns auf den Weg gemacht. Seit dem Schuljahr 2012/2013 arbeiten wir inklusiv an unserer Schule, mit insgesamt zurzeit 7 Klassen.
Inklusion - das heißt, Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden bei uns in Regelklassen inklusiv beschult. Die Schülerinnen/Schüler mit den  Förderschwerpunkten "Lernen", "Sprache", "Emotionale und soziale Entwicklung" und "Hören und Kommunikation" besuchen unsere Schule.
Dafür arbeiten drei Sonderpädagoginnen mit voller Stundenzahl an unserer Schule, die verschiedenen Jahrgängen zugeordnet sind. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Individuelle Förderung und sonderpädagogische Unterstützung im Gemeinsamen Lernen, Fördern kooperativ planen und einen Förderplan für den Schüler/die Schülerin erstellen.
Unser Anspruch ist es, die Standards für (sonder-)pädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln.


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