Informationen
zu Abiturzulassung, Abiturbedingungen und Belehrung bezüglich Rücktritt,
Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlungen
Liebe
Schülerinnen und Schüler,
im Anhang
findet ihr die Informationen zur Abiturzulassung und zu den rechtlichen
Bedingungen der Abiturprüfung.
Die
Entscheidung über eure Zulassung wird durch den 1. Zentralen Abiturausschuss
(1. ZAA) am 07. Mai 2020 gefällt.
Am 08. Mai 2020 bekommt ihr diese Entscheidung im
Rahmen individueller Beratungstermine (Terminplan)
mitgeteilt.
Die Informationen
zur Abiturzulassung und zum Verhalten
im Krankheitsfall sind verpflichtend zur Kenntnis zu nehmen.
Diese
Kenntnisnahme ist im Rahmen der Beratungstermine zu dokumentieren. Falls Fragen
bestehen, setzt euch bitte mit mir bzw. mit euren Beratungslehrern in
Verbindung.
Bitte
bringt zu den Beratungsterminen alle nicht mehr benötigten Schulbücher und
euren Personalausweis mit.
Mit
freundlichen Grüßen
R.
Zimmermann