Informationen zu Abiturzulassung, Abiturbedingungen und Belehrung bezüglich Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlungen

 

 

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

im Anhang findet ihr die Informationen zur Abiturzulassung und zu den rechtlichen Bedingungen der Abiturprüfung.

 

Die Entscheidung über eure Zulassung wird durch den 1. Zentralen Abiturausschuss (1. ZAA) am 07. Mai 2020 gefällt.

 

Am  08. Mai 2020 bekommt ihr diese Entscheidung im Rahmen individueller Beratungstermine (Terminplan) mitgeteilt.

 

Die Informationen zur Abiturzulassung und zum Verhalten im Krankheitsfall sind verpflichtend zur Kenntnis zu nehmen.

Diese Kenntnisnahme ist im Rahmen der Beratungstermine zu dokumentieren. Falls Fragen bestehen, setzt euch bitte mit mir bzw. mit euren Beratungslehrern in Verbindung.

 

Bitte bringt zu den Beratungsterminen alle nicht mehr benötigten Schulbücher und euren Personalausweis mit.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Zimmermann